Dr. Wolfgang Klein |
Die retrospektive Betrachtung des dargestellten Ablaufs macht nachdenklich. Offensichtlich gibt es Augenblicke in der Geschichte, in denen von einigen wenigen handelnden Personen tiefgreifende Entscheidungen getroffen und entsprechende Folgen ausgelöst werden (3). Unwillkürlich fragt man sich, was sind das, was waren das für Menschen, die so weitgehende, ganze Völker betreffende Wirkungen erzeugt haben ? Und an dieser Stelle: Wer war Woodrow Wilson ?: “Ein hagerer, wohlgesinnter, äußerlich sehr gepflegter, keineswegs instinktsicherer Mann von hohem Gedankenflug, mit edlen, etwas leidenden Gesichtszügen, .... ganz innenpolitisch orientiert, von Haus aus ein Gelehrter und politischer Doktrinär. Zur Außenpolitik hatte er kein vertrautes Verhältnis, er legte moralische, juristische und idealistische Maßstäbe an sie an. ..... Machtpolitik in jeder Form war ihm ein Greuel. ..... Mit der Entrüstung des Gerechten verabscheute Wilson den preußischen Militarismus, mit der Überzeugung des Demokraten verurteilte er die monarchischen Gewalten in Deutschland und Österreich-Ungarn samt ihrer Hofgesellschaft, ihren Junkern, Generälen und allem autoritären und militaristischen Drum und Dran” (4) . Sein Deutschlandbild scheint seit 1890 unter dem Kurs von Wilhelm II. gelitten zu haben. Allgemein kümmerte sich Wilson als Präsident zunächst aber kaum um Europa und dessen politische Verhältnisse. Zwar meinte er, etwa Ende 1914 gegenüber einem Reporter, nicht nur Deutschland sei am Kriegsausbruch schuld, aber die deutsche Regierung sollte von Grund auf geändert werden. Nicht nur die besetzten Gebiete, sondern auch die deutsche Bevölkerung solle von ihren Herrschern befreit werden, sagte er anlässlich der amerikanischen Kriegserklärung im April 1917. Später meinte er, dass nicht nur die deutsche Führung, sondern auch die deutsche Bevölkerung zu bestrafen sei. So kam es am 14. Juni 1919 in Versailles zu dem berühmten Ausspruch, den Wilson gegenüber dem britischen Premier David Lloyd George gemacht hat: “Ich habe Deutschland immer verachtet. Ich bin dort nie gewesen. Aber ich habe viele deutsche Jura-Bücher gelesen. Sie sind so weit von unseren Vorstellungen entfernt, dass sie mich zu einem Gefühl der Ablehnung bewegt haben” (5). Auffällig ist, daß Wilson keinen Anstoß an dem Bestand der doch von ihm für “autoritär” erachteten Staatsform der Monarchie in England, Spanien, Italien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden nahm !?! Wilsons Vater (1822-1903) war ein promovierter Theologe, Pfarrer der Presbyterianischen Kirche. Die Familie lebte in den Südstaaten. Wilson senior sah offensichtlich – obwohl Christ - keinen Widerspruch zur Sklaverei, denn er hielt selbst Sklaven (6) und Wilson junior, der spätere Präsident, wird nicht gewußt haben, daß sein Vater das im “militaristischen” Preußen schon seit 1795 nicht mehr gedurft hätte (7). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts setzte eine gewaltige Kulturbewegung in Deutschland ein. In den Jahrzehnten nach 1770 sprossen Genies in solcher Fülle hervor: Dichter, Denker, Komponisten, wie es in der Kulturgeschichte in einem so engen Zeitraum einzigartig ist. Und mit dieser Geniekonjunktur, kulminierend in der Epochengestalt Goethes, wuchs auch etwas heran, was zwei Jahrhunderte Vorbildfunktion für die gebildete Welt haben sollte und - außer in Deutschland - in weiten Teilen der Welt immer noch hat: die deutsche Universität (8). Die Formel vom Volk der Deutschen als dem der Dichter und Denker stammt aus Germaine de Staëls Buch “De l'Allemagne”, das 1813 in einem zweiten Anlauf in London erschienen war, nachdem die erste, drei Jahre zuvor in Paris gedruckte Auflage, auf Befehl Napoleons eingestampft werden mußte. Das Buch entstand unter dem Eindruck der in 1803 unternommenen Deutschlandreise, bei der sie u.a. Wieland, Schiller, Goethe und Schlegel begegnete (9, 10). Zwischen 1901 und 1918 wurden Nobelpreise an Deutsche wie folgt vergeben (11):
(Für Wirtschaftswissenschaften wurde der Nobelpreis erst ab 1969 verliehen. Der Friedensnobelpreis bleibt hier unberücksichtigt, weil nicht einer wissenschaftlichen Leistung gewidmet.) Die übrigen zwischen 1901 und 1918 in den genannten Wissenschaftsbereichen vergebenen Nobelpreise verteilen sich auf die Empfängerländer wie folgt (11):
Nach erstmaligem Hören des Weihnachtsoratoriums von Johann Sebastian Bach beschrieb Hans-Rudolf Lutz, Lostorf, Schweiz seinen Eindruck so: “Dieses und viele andere ähnliche spätere Ereignisse machten mir zunehmend bewußt, in welch einzigartiger Weise der riesengroße Schatz der abendländischen Musik das Christliche wiedergibt. Keine andere Religion hat einen nur annähernd gleichen Fundus aufzuweisen” (12) . Es kann kein Zweifel sein, daß gerade die Deutschen mit Bach, Händel, Schütz, Telemann und anderen den Löwenanteil hierzu beigetragen haben, wie auch sonst in der Musik (Beethoven, Mozart, Haydn, Brahms, Schubert, Schumann, Mendelssohn, Weber, Wagner, v. Flotow, Mahler, Bruckner, Lotzing). Der deutsche Volks- und Kunstliedschatz gilt ( m.E. zu Recht ) noch heute als einmalig in der Welt. Auch im Bereich der bildenden Künste finden sich bedeutende Deutsche in nicht kleiner Zahl, die deutlich vor dem 1. Weltkrieg gelebt haben und deshalb auch dem Präsidenten Wilson hätten bekannt sein können. Beispielhaft seien aufgeführt Caspar David Friedrich, Dürer, Grünewald, Cranach, Holbein, Menzel, Schinkel. Am 19. Juli 1870 erklärte das Kaiserreich Frankreich nach Streitigkeiten um die spanische Thronfolge dem Königreich Preußen den Krieg. Die Herrscher der süddeutschen Staaten stellten sich gemäß ihrer Bündnisverträge, die jedoch nur im Verteidigungsfall zum Tragen kamen, an die Seite Preußens. Wie dieser Krieg ausging, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Sein politisches Ergebnis war der Beitritt der süddeutschen Länder zum Norddeutschen Bund, die sog. Reichsgründung. König Wilhelm von Preußen wurde Deutscher Kaiser. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bezeichnet, die aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervorging. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der nach der Idee der Reichsverfassung durch die Fürsten einiger deutscher Staaten und durch den Norddeutschen Bund gestiftet wurde. Die Staatsform bzw. das Regierungssystem, das durch die Verfassung von 1871 begründet wurde, wird in der Literatur als “eingeschränkte Monarchie” umschrieben. Denn auf der einen Seite blieb dem monarchischen Prinzip eine starke Stellung vorbehalten, auf der anderen Seite war dem Volk auf der Grundlage eines recht fortschrittlichen Wahlrechts durch den Reichstag eine Beteiligung an der Gesetzgebung gesichert. Einen Überblick zur Bismarckschen Reichsverfassung ermöglichen die beiden nachfolgenden Grafiken (13).
Quelle: Bismarcksche Reichsverfassung in Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung -------------------------------------------------- Hat der Präsident der Vereingten Staaten von Amerika, der als Historiker ausgewiesene Thomas Woodrow Wilson von alledem wenig oder gar nichts gewußt ? Schließlich hatte er in seiner Rede vor dem Kongress am 8. Januar 1918 auch gesagt: "Wir sind nicht eifersüchtig auf Deutschlands Größe. .... . Wir mißgönnen ihm keine Leistung, keine hervorragende Tat der Wissenschaft oder friedlicher Unternehmung, die es zu einem sehr glänzenden und beneidenswerten Rang erhoben haben ....."(53). Wie paßt das zu seinem "Ich habe Deutschland immer verachtet" ??? Was die bösen Generäle preußischer Art und Abkunft betrifft, seien hier nur die Namen Clausewitz und Steuben genannt. Man könnte die Frage aufwerfen, ob es ohne solche die Vereinigten Staaten von Amerika heute überhaupt geben würde bzw. zu Lebzeiten Wilsons, gegeben hätte. Über die kulturelle Bedeutung preußischen Adels, Wilson sprach von den Junkern, gibt es eine umfangreiche Literatur. Schon ein Blick in Fontanes (1819-1898) “Wanderungen durch die Mark Brandenburg” vermittelt einen Eindruck von der dort anzutreffenden Bildung und Kultur. Ich möchte an dieser Stelle nur noch Goethes “Dichtung und Wahrheit” nennen. Allein diese Lektüre ist überwältigend. Nach eigenen Bekundungen hat Wilson viele deutsche Jura-Bücher gelesen. Offenbar gründet sich seine “Verachtung” und “Abneigung” gegenüber Deutschland und den Deutschen auf diese - allerdings dann wohl etwas einseitige - Lektüre. Daß die deutsche Rechtswissenschaft und das deutsche Rechtswesen stark im römischen Recht verwurzelt sind und sich teilweise prinzipiell vom angelsächsichen Rechtssystem unterscheiden, ist sogar mir als juristischem Laien bekannt. Allerdings stellt sich deshalb bei mir weder Abneigung noch Verachtung ein. Vor etwa 30 Jahren äußerte ein Wiener Kollege, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg längere Zeit in den USA aufgehalten hatte, im Gespräch mit mir, diese würden ihre Rolle als führende Weltmacht nicht durchhalten, weil ihnen etwas fehle, was der wenigstens 2500-jährigen europäischen Kulturgeschichte vergleichbar und ebenbürtig ist. Ich möchte diesen Abschnitt meiner Betrachtung schließen mit der Übersetzung des Gebets, das am 10. Januar 1918 (der Wilsonschen 14-Punkte Plan ist vom 8. Januar 1918 datiert !!) aus Anlaß der feierlichen Eröffnung der neuen Sitzungsperiode des 65. Kongresses der USA vom Vorbeter gesprochen wurde: “Allmächtiger Gott ..... Du weißt, o Herr, daß wir in einem Kampf auf Leben und Tod stehen gegen eine der gemeinsten, übelsten, gierigsten, habsüchtigsten, blutdürstigsten, sündaftesten und sinnlichsten aller Nationen, die jemals das Buch der Geschichte geschändet haben. Du weißt, das Deutschland aus den Augen der Menschen genügend Tränen gepreßt hat, um einen neuen Ozean zu füllen, daß es genügend Blut vergossen hat, um jede Woge auf diesem Ozean zu röten und daß es aus den Herzen von Männern, Frauen und Kindern genügend Schreie und Stöhnen gepreßt hat, um daraus ein neues Gebirge aufzutürmen. ..... Wir bitten Dich, o Herr, entblöße Deinen mächtigen Arm und schlage das große Rudel dieser hungrigen, wölfischen Hunnen zurück, von deren Fängen Blut und Schleim tropfen. Wir bitten Dich, laß die Sterne auf ihren Bahnen und die Winde und Wogen gegen sie kämpfen. ..... Und wenn alles vorüber ist, werden wir unser Haupt entblößen und unser Antlitz zum Himmel erheben. .... Und Dir sei Lob und Preis immerdar, durch Jesus Christus , Amen!” (14). ------------------------------------------ |
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3. Der Waffenstillstand Bei den Beratungen der militärischen Sachverständigen der Entente zu Vorbereitung von Waffenstillstandsverhandlungen kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Der englische General Sir Douglas Haig plädierte dafür, sich auf solche Bedingungen zu beschränken, die erforderlich waren, den Sieg der Alliierten zu sichern, nämlich Frankreich, Belgien und Elsaß- Lothringen zu räumen und Frankreich und Belgien das im Kriegsverlauf abgenommene rollende Material zurückzugeben. Engländer und Amerikaner hatten Bedenken gegen die Besetzung deutscher Gebiete und warnten vor unnötigen Demütigungen. Der französische General Petain verlangte dagegen so scharfe Bedingungen, daß den Deutschen jede Wiederaufnahme der Feindseligkeiten unmöglich gemacht würde und die Alliierten dann den Frieden diktieren könnten. Foch und der amerikanische General Pershing schlossen sich dem schließlich an (29, 30). Das Waffenstillstandsabkommen zu Compiegne vom 11. November 1918 umfaßt 34 mit römischen Ziffern gekennzeichnete Artikel. Die Wiedergabe des Dokuments in Hohlfeld Band 2 beansprucht 6 Seiten (31). Dabei sind folgende Artikel benannt aber ohne ihren Text aufgeführt: Artikel VI (Räumungsbestimmungen), Artikel VII (regelt Unbrauchbarmachung von Minen und Sprengvorrichtungen), Artikel XVIII (betrifft Rückkehr der Zivilinternierten und Geiseln aus Ostafrika), Artikel XXIV (betrifft Beseitigung der Minenfelder), Artikel XXVII (Stillegung der Luftstreitkräfte), Artikel XXVIII (Räumung der belgischen Küste), Artikel XXIX (Räumung der Häfen des Schwarzen Meeres). Wegen des großen Umfangs des Abkommens wird eine Zusammenfassung der Waffenstillstandsbedingungen aus Wikipedia (32) übernommen und durch wesentlicher Einzelheiten aus dem Abkommen ergänzt. Die Ergänzungen sind farblich gekennzeichnet. Waffenstillstandsvertrag zu Compiegne vom 11. November 1918 Einstellung der Feindseligkeiten binnen sechs Stunden nach Vertragsunterzeichnung. Rückzug aller deutschen Truppen aus sämtlichen besetzten Gebieten Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs sowie aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen binnen 15 Tagen. Innerhalb der darauf folgenden 17 Tage Besetzung der linksrheinischen Gebiete und von rechtsrheinischen Brückenköpfen um Mainz, Koblenz und Köln mit je 30 km Durchmesser durch französische (alliierte) und amerikanische Truppen nach Räumung durch die Deutschen Armeen. Auf dem rechten Rheinufer wird eine neutrale Zone geschaffen. Sie verläuft zwischen dem Fluß und einer Linie, die parallel den Brückenköpfen und dem Fluß gezogen wird, in einer Breite von 10 km von der holländischen bis zur Schweizer Grenze, Artikel V). Innerhalb dieses Zeitraums Übergabe von 5.000 Geschützen, 25.000 Maschinengewehren, 3.000 Minenwerfern und 1.400 Flugzeugen (1700 Jagd- und Bombenabwurfgeschützen, Artikel IV) an die Entente. Internierung aller modernen Kriegsschiffe (6 Panzerkreuzer, 10 Linienschiffe, 8 kleine Kreuzer, 50 Zerstörer der neuesten Typen werden sofort abgerüstet und interniert. Alle anderen Kriegsschiffe werden ebenfalls in vorbestimmten Häfen interniert. Alle internierten Schiffe müssen bereit sein, die deutschen Häfen 7 Tage nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes zu verlassen. Die Reiseroute wird ihnen durch Funkspruch vorgeschrieben, Artikel XXIII). Den Alliierten und den Vereinigten Staaten sind alle zur Zeit vorhandenen Unterseeboote (Unterwasserkreuzer und alle Minenleger einbegriffen) mit ihrer vollständigen Bewaffnung und Ausrüstung .... auszuliefern. Diejenigen, welche nicht auslaufen können, werden .... abgerüstet und verbleiben unter Bewachung .... . Die Maßnahmen .... sind innehalb von 14 Tagen.... durchzuführen, Artikel XXII) Die britische Seeblockade wurde nicht aufgehoben. (Die Blockade der alliierten und assoziierten Mächte bleibt in bisherigem Umfang bestehen. Deutsche Handelsschiffe, die auf hoher See gefunden werden, unterliegen der Wegnahme. Die Alliierten und die Vereinigten Staaten nehmen in Aussicht, während der Dauer des Waffenstillstandes Deutschland in dem als notwendig anerkannten Maß mit Lebensmitteln zu versorgen, Artikel XXVI). Reparationslieferung von 5.000 Lokomotiven und 150.000 Eisenbahnwaggons (in gutem Zustand sowie mit allen Ersatzteilen und dem nötigen Gebrauchsgerät ausgestattet. Diese Auslieferung hat zu erfolgen in Zeiträumen, die insgesamt 31 Tage nicht überschreiten. Desgleichen sind innerhalb von 36 Tagen auszuliefern 5000 Lastkraftwagen in gutem Zustand. Die elsaß-lothringischen Eisenbahnen mit sämtlichem organisch zu ihnen gehörenden Material sind innerhalb von 31 Tagen auszuliefern, Artikel VII). Annullierung des Friedens(vertrags) von Brest-Litowsk mit Sowjetrussland (einschließlich der Zusatzverträge, Artikel XIII bis XV. Alle deutschen Truppen, die sich auf vor dem Kriege zu Österreich-Ungarn, Rumänien, der Türkei und Rußland gehörigem Gebiet befinden, müssen unverzüglich hinter die deutschen Grenzen vom 1. August 1914 zurückgehen, Artikel XII). Sämtliche Kriegsgefangenen der Alliierten und der Vereinigten Staaten einschließlich der im Anklagezustand Befindlichen und Verurteilten sind ohne Recht auf Gegenseitigkeit ..... unverzüglich in ihre Heimat zu befördern. Die alliierten Mächte und die Vereinigten Staaten können ihre zurückgekehrten Kriegs- gefangenen nach Belieben verwenden. .... Die Zurückführung der deutschen Kriegsgefangenen wird bei Abschluß des Präliminarfriedens geregelt werden (Artikel X). Abzug aller deutschen in Ostafrika kämpfenden Truppen innerhalb einer von den Alliierten festgesetzten Frist (Artikel XVII). Die Dauer des Waffenstillstandes wird mit der Möglichekeit der Verlängerung auf 36 Tage festgesetzt. Während dieser Dauer kann der Waffenstillstand, wenn seine Bestimmungen nicht ausgeführt worden sind, von einer der vertragschließenden Parteien gekündigt werden. Die muß von der bevorstehenden Kündigung 48 Stunden vorher Kenntnis geben. Einrichtung einer ständigen interna- tionalen Waffenstillstandskommision wird grundsätzlich angenom- men (Arikel XXXIV). Die Dolchstoßlegende: "Neue Züricher Zeitung vom 1. Dezember 1918 (Englische Korrespondenz): Was die deutsche Armee betrifft, so kann die allgemeine Ansicht in das Wort zusammengefaßt werden: Sie wurde von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht" (33). Die Dolchstoßlegende ist also keine deutsche Erfindung. Diese Pressemeldung erschien 21 Tage nach Abschluß des Waffenstillstandes, steht also in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Kriegslage bei dessen Abschluß und auch mit den inneren Unruhen, Meutereien und ersten Umsturzversuchen im Deutschen Reich, auf die oben im ersten Absatz des Kapitels “Der Notenwechsel” hingewiesen wurde Der auf 36 Tage befristete Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 wurde dreimal verlängert, und zwar mit den Verträgen vom 13.12.1918, 16.1.1919 und 17.2.1919. Die ersten beiden Verlängerungen waren wiederum befristet, die Verlängerung vom 17.2.1919 unbefristet. Authentische Dokumente über die drei Verlängerungsverträge konnten -jedenfalls von mir - trotz aller Mühen nicht aufgefunden werden. Selbst die imposante Dokumentensammlung von Hohlfeld ließ dieses Mal im Stich. Bei einigen im Internet ausgemachten Fundstellen handelt es sich um Aufzeichnungen von hochrangigen Beamten und Politikern, aus denen hervorgeht, daß - wahrscheinlich durch die Wirren der Revolution verursacht - zugehörige Akten der Reichskanzlei nicht existieren. Beispielhaft seien erwähnt die Aufzeichnungen des Ministerialdirektors Simons über die Kabinettssitzung vom 16. Februar 1919 (34). Soweit ermittelt werden konnte, wurden in allen drei Verlängerungsabkommen dem Deutschen Reich zusätzliche Verpflichtungen auferlegt und von deren Annahme die Fortsetzung des Waffenstillstandes abhängig gemacht. Im 1. Verlängerungsabkommen vom 13.12.1918 heißt es, die Ausführung der Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 werde, soweit diese derzeit noch unvollständig verwirklicht sind, fortgesetzt, und nach den Weisungen des Oberkommandos der Alliierten zum Abschluß gebracht. "Das Oberkommando der Alliierten behält sich von jetzt an vor – um sich eine neue Sicherheit zu verschaffen, wenn es dies für angezeigt erachtet –, die neutrale Zone auf dem rechten Rheinufer nördlich des Kölner Brückenkopfes und bis zur holländischen Grenze zu besetzen” (Waffenstillstand I, S. 131) (34, 35). 2. Abkommen über die Verlängerung des Waffenstillstandes vom 16.1.1919, Art. 3 (Waffenstillstand, I, S. 182 ff. ): "Während der 1. Sitzung der Waffenstillstandskommission am 15.1.1919 in Trier, auf der die 2. Verlängerung des Waffenstillstands beraten wurde, übergab Marschall Foch der dt. Delegation eine Note, in der unter Hinweis auf die teilweise Nichterfüllung einiger Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens vom 11.11.1918 die zusätzliche Ablieferung landwirtchaftlicher Maschinen und Geräte bis zum 17.2. 1919 gefordert und die Besetzung eines rechtsrheinischen Brückenkopfes vor Straßburg angekündigt wurde" (35). Bei den Verhandlungen für die dritte Verlängerung Waffenstillstands vom 17. Februar 1919 ging es um den sogenannten Posener Aufstand. Die Reichsregierung war mit Waffengewalt auf ihrem eigenen Territorium gegen den von Warschau initiierten Aufstand vorgegangen, mußte dies einstellen und einer vorläufigen Teilung der Provinz Posen zustimmen, welche den größten Teil Polen zuschlug. Diese dritte Waffenstillstandsverlängerung war im Gegensatz zu ihren Vorgängern unbefristet, so daß die provisorische Teilung der Provinz bis zum Friedensvertrag von Versailles Bestand hatte. Über zwei Millionen Deutsche kamen mit der Grenzziehung an Polen (36). Zu dem im Waffenstillstandsvertrag vereinbarten Praeliminar- frieden kommt es nicht. Statt dessen beginnt die Pariser Friedenskonferenz. |
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4. Die Pariser Friedenskonferenz. Am 8. Januar 1919 nahm die Konferenz der 27 alliierten und assoziierten Mächte, die die Friedensbedingungen festlegen sollte, ihre Arbeit auf. 10.000 Delegierte und Mitarbeiter hielten in 58 Kommissionen 1.646 Sitzungen ab. Die endgültigen Entscheidungen traf der Oberste Rat, bestehend aus Wilson, Lloyd George, Clemenceau und Orlando. Deutschland und die übrigen im 1. Weltkrieg unterlegenen Staaten waren nicht vertreten, mithin von Anfang an von der Erarbeitung der Friedensbedingungen ausgeschlossen. Vom ersten Moment an gab es heftige Auseinandersetzungen. Präsident Wilson faßte, schließlich erschöpft und krank am 7. April den Entschluß, die Konferenz abzubrechen und nach Hause zu reisen. Die deutsche Regierung wurde am 18. April eingeladen, eine Delegation zur Friedenskonferenz zu entsenden, die unter Leitung des Deutschen Außenministers am 29. April eintraf. Sie war im Hotel des Reservoirs in Versailles völlig abgeschlossen von der Außenwelt, feindselig empfangen, unter Hausarrest, quasi interniert, gedemütigt worden durch die polizeilichen Schutzmanßnahmen und den Stacheldraht, hinter dem sie, sich selbst überlassen, keine Möglichkeit hatte, mit den alliierten Staatsmännern in Verbindung zu treten. Von der Vorgeschichte der Vertragsausarbeitung war ihr nichts bekannt. Der Vertragsentwurf wurde ihr am 7. Mai in einer Vollversammlung der Konferenz übergeben. Clemenceau schleudert der Deutschen Delegation voller Haß ins Gesicht: "Die Stunde der Abrechnung ist gekommen. Sie verlangen den Frieden, wir sind bereit ihn zu gewähren. Das Buch, das ich Ihnen überreiche, enthält seine Bedingungen" (1, 37, 38) Clemenceau habe seine Rede in "höflicher Form" (v. Salis, (37)), in "eisigem Tone" (Zierer (38)), stehend gehalten. Der deutsche Außenminister Graf Brockdorff-Rantzau verlas seine Erwiderung bewußt und vorsätzlich im Sitzen (37) . Nach Diwald (39) ist ihm der Inhalt des Friedensvertragsentwurfs bereits bekannt gewesen, was sich m. E. auch aus dem Inhalt seiner Entgegnung ergibt, die - trotz ihres Umfangs - hier im vollen Wortlaut wiedergegeben wird: "Meine Herren! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgabe, die uns mit Ihnen zusammengeführt hat: Der Welt rasch einen dauernden Frieden zu geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Niederlage, den Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, daß die Gewalt der deutschen Waffen gebrochen ist; wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt, und wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, daß die Sieger uns zugleich als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen. Es wird von uns verlangt, daß wir uns als die allein Schuldigen bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern davon, jede Verantwortung dafür, daß es zu diesem Weltkriege kam, und daß er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung der früheren Deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen zwölf Julitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, das Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist. Keiner von uns wird behaupten wollen, daß das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch vergiftet. Die Politik der Vergeltung wie die Politik der Expansion und die Nichtachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker hat zu der Krankheit Europas beigetragen, die im Weltkrieg ihre Krisis erlebte. Die russische Mobilmachung nahm den Staatsmännern die Möglichkeit der Heilung und gab die Entscheidung in die Hand der militärischen Gewalten. Die öffentliche Meinung in allen Ländern unserer Gegner hallt wider von den Verbrechen, die Deutschland im Kriege begangen habe. Auch hier sind wir bereit, getanes Unrecht einzugestehen. Wir sind nicht hierhergekommen, um die Verantwortlichkeit der Männer, die den Krieg politisch und militärisch geführt haben, zu verkleinern und begangene Frevel wider das Völkerrecht abzuleugnen. Wir wiederholen die Erklärung, die bei Beginn des Krieges im Deutschen Reichstag abgegeben wurde: Belgien ist Unrecht geschehen, und wir wollen es wieder gutmachen. Aber auch in der Art der Kriegführung hat nicht Deutschland allein gefehlt. Jede europäische Nation kennt Taten und Personen, deren sich die besten Volksgenossen ungern erinnern. Ich will nicht Vorwürfe mit Vorwürfen erwidern, aber wenn man gerade von uns Buße verlangt, so darf man den Waffenstillstand nicht vergessen. Sechs Wochen dauerte es, bis wir ihn erhielten, sechs Monate, bis wir Ihre Friedensbedingungen erfuhren. Verbrechen im Kriege mögen nicht zu entschuldigen sein, aber sie geschehen im Ringen um den Sieg, in der Sorge um das nationale Dasein, in einer Leidenschaft, die das Gewissen der Völker stumpf macht. Die Hunderttausende von Nichtkämpfern, die seit dem 11. November (Anm. d. Verf.:1918) an der Blockade zugrunde gingen, wurden mit kalter Überlegung getötet, nachdem für unsere Gegner der Sieg errungen und verbürgt war. Daran denken Sie, wenn Sie von Schuld und Sühne sprechen. Das Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine unparteiische Untersuchung feststellen, eine neutrale Kommission, vor der alle Hauptpersonen der Tragödie zu Worte kommen, der alle Archive geöffnet werden. Wir haben eine solche Untersuchung gefordert, und wir wiederholen die Forderung. Bei dieser Konferenz, wo wir allein, ohne Bundesgenossen, der großen Zahl unserer Gegner gegenüberstehen, sind wir nicht schutzlos. Sie selbst haben uns einen Bundesgenossen zugeführt: das Recht, das uns durch den Vertrag über die Friedensgrundsätze gewährleistet ist. Die Alliierten und Assoziierten Regierungen haben in der Zeit zwischen dem 5. Oktober und dem 5. November 1918 auf den Machtfrieden verzichtet und den Frieden der Gerechtigkeit auf ihr Panier geschrieben. Am 5. Oktober 1918 hat die Deutsche Regierung die Grundsätze des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika als Friedensbasis vorgeschlagen, am 5. November hat ihr der Staatssekretär Lansing erklärt, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte mit dieser Basis unter zwei bestimmten Abweichungen einverstanden seien, die Grundsätze des Präsidenten Wilson sind also für beide Kriegsparteien, für Sie wie für uns, und auch für unsere früheren Bundesgenossen bindend geworden. Die einzelnen Grundsätze fordern von uns schwere nationale und wirtschaftliche Opfer. Aber die heiligen Grundrechte aller Völker sind durch diesen Vertrag geschützt. Das Gewissen der Welt steht hinter ihm; keine Nation wird ihn ungestraft verletzen dürfen. Sie werden uns bereit finden, auf dieser Grundlage den Vorfrieden, den Sie uns vorlegen, mit der festen Absicht zu prüfen, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen Zerstörtes wieder aufzubauen, geschehenes Unrecht, in erster Linie das Unrecht an Belgien, wieder gutzumachen, und der Menschheit neue Ziele politischen und sozialen Fortschritts zu zeigen. Bei der verwirrenden Fülle von Problemen, die der gemeinsame Zweck aufwirft, sollten wir möglichst bald die einzelnen Hauptaufgaben durch besondere Kommissionen von Sachverständigen auf der Grundlage des von Ihnen vorgelegten Entwurfs erörtern lassen. Dabei wird es unsere Hauptaufgabe sein, die verwüstete Menschenkraft der beteiligten Völker durch einen internationalen Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der arbeitenden Klassen wieder aufzurichten. Als nächstes Ziel betrachte ich den Wiederaufbau der von uns besetzt gewesenen und durch den Krieg zerstörten Gebiete Belgiens und Nordfrankreichs. Die Verpflichtung hierzu haben wir feierlichst übernommen, und wir sind entschlossen, sie in dem Umfang auszuführen, der zwischen uns vereinbart ist. Dabei sind wir auf die Mitwirkung unserer bisherigen Gegner angewiesen. Wir können das Werk nicht ohne die technische und finanzielle Beteiligung der Sieger vollenden; Sie können es nur mit uns durchführen. Das verarmte Europa muß wünschen, daß der Wiederaufbau mit so großem Erfolg und so wenig Aufwand wie möglich durchgeführt wird. Der Wunsch kann nur durch eine klare geschäftliche Verständigung über die besten Methoden erfüllt werden. Die schlechteste Methode wäre, die Arbeit weiter durch deutsche Kriegsgefangene besorgen zu lassen. Gewiß, diese Arbeit ist billig. Aber sie käme der Welt teuer zu stehen, wenn Haß und Verzweiflung das deutsche Volk darüber ergreifen würde, daß seine gefangenen Söhne, Brüder und Väter über den Vorfrieden hinaus in der bisherigen Fron weiter schmachteten. Ohne eine sofortige Lösung dieser allzu lange verschleppten Frage können wir nicht zu einem dauernden Frieden gelangen. Unsere beiderseitigen Sachverständigen werden zu prüfen haben, wie das deutsche Volk seiner finanziellen Entschädigungspflicht Genüge leisten kann, ohne unter der schweren Last zusammenzubrechen. Ein Zusammenbruch würde die Ersatz- berechtigten um die Vorteile bringen, auf die sie Anspruch haben, und eine unheilbare Verwirrung des ganzen europäischen Wirtschaftslebens nach sich ziehen. Gegen diese drohende Gefahr mit ihren unabsehbaren Folgen müssen Sieger wie Besiegte auf der Hut sein. Es gibt nur ein Mittel, um sie zu bannen: das rückhaltlose Bekenntnis zu der wirtschaftlichen und sozialen Solidarität der Völker zu einem freien und umfassenden Völkerbund. Meine Herren! Der erhabene Gedanke, aus dem furchtbarsten Unheil der Weltgeschichte durch den Völkerbund den größten Fortschritt der Menschheitsentwicklung herzuleiten, ist ausgesprochen und wird sich durchsetzen; nur wenn sich die Tore zum Völkerbund allen Nationen öffnen, die guten Willens sind, wird das Ziel erreicht werden, nur dann sind die Toten dieses Krieges nicht umsonst gestorben. Das deutsche Volk ist innerlich bereit, sich mit seinem schweren Los abzufinden, wenn an den vereinbarten Grundlagen des Friedens nicht gerüttelt wird. Ein Frieden, der nicht im Namen des Rechts von der Welt verteidigt werden kann, würde immer neue Widerstände gegen sich aufrufen. Niemand wäre in der Lage, ihn mit gutem Gewissen zu unterzeichnen, denn er wäre unerfüllbar. Niemand könnte für seine Ausführung die Gewähr, die in der Unterschrift liegen soll, übernehmen. Wir werden das uns übergebene Dokument mit gutem Willen und in der Hoffnung prüfen, daß das Endergebnis unserer Zusammenkunft von uns allen gezeichnet werden kann" (40) . ------------------------------------------------------------------------------- Verhandlungen mit der deutschen Delegation waren von Anfang an nicht vorgesehen. Einwendungen gegen den Vertragsentwurf, der auf 300 Seiten in XV Abschnitten 440 Artikel enthielt, mußten innerhalb einer Frist von knapp 14 Tagen schriftlich vorgebracht werden (38). Das ist geschehen. Fakten sind zu diesem Zeitpunkt: Die Note der Vereinigten Staaten und der alliierten Mächte vom 05. November 1918 enthielt die völkerrechtlich verbindliche Zusage an Deutschland, nach einem Waffenstillstand mit diesem einen Friedensvertrag abzuschließen, der dem Wilsonschen 14-Punkte-Programm vom 8. Januar 1918 und Wilsons ergänzenden Äußerungen vom 11. Februar 1918, 4. Juli 1918 und 27. September 1918 entsprach. Die Deutschen Truppen standen bei Waffenstillstand noch weit in Feindesland, waren in der Tat bis dahin "im Felde unbesiegt". Die deutsche Heeresleitung und die Reichsregierung sahen zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht mehr, in diesem Krieg den "Endsieg" erringen zu können. Der Waffenstillstand ersparte den Deutschen nicht nur weiteres Blutvergießen sondern auch den Krieg auf eigenem Territorium und die letzten Endes dann absehbare bedingungslose Kapitulation, den Alliierten einen blutigen, mit hoher Wahrscheinlichkeit verlustreichen Waffengang zur Eroberung des Deutschen Reiches. |
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