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Reformen bis 2004

Dr. Wolfgang Klein


 

Gesundheitsreformen bis 2004.

Übersicht und Grundsätzliches

Das lateinische “formare” heißt formen, gestalten. Die Vorsilbe “re” bedeutet rück bzw. zurück. Im heutigen Sprachgebrauch heißt “Reform” soviel wie Umgestaltung oder Neuordnung, was, gemessen am ursprünglichen Wortsinn, nicht korrekt ist. Wie dem auch sei: Gesundheit kann man weder rückformen noch umgestalten noch neu ordnen, also auch nicht reformieren. Mit dieser sprachlichen Ungenauigkeit fängt die Misere an, denn bei der sogenannten Gesundheitsreform ging es nie und geht es auch jetzt nicht um die Gesundheit sondern um das Gesundheitswesen, genauer gesagt um dessen Finanzierung, noch genauer gesagt um das Krankenversicherungssystem in unserem Lande und auf den Punkt gebracht um die unzureichenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei haben wir seit mehr als 30 Jahren eine “Gesundheitsreform” nach der anderen (!!) über uns ergehen lassen müssen:

2004 Gesundheitsmodernisierungsgesetz unter Ulla Schmidt (SPD) (erhöhte die Eigenbeteiligung der Patienten umfassend, u.a. zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal, zehn Prozent Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln - mindestens fünf und höchstens zehn Euro, zehn Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage.),

Im Sommer 2003 einigten sich Regierung und Opposition (SPD/Die Grünen und CDU/CSU, FDP) auf das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG), u. a. Streichung des Entbindungs- und Sterbegeldes,

2002 Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG" unter Ulla Schmidt (SPD) (u. a. Kürzung des Sterbegeldes, weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser),

2002 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kranken-versicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG),

2001 Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG),

2000 GKV-Gesundheitsreform (u. a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets),

1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (SPD-Grüne) (u. a. Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets),

1997 GKV-Neuordnungsgesetze unter Horst Seehofer (CSU) (u. a. weiter erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel zwischen 4,50 und 6,50 Euro. Ein Krankenhaustag kostete 7 Euro - ”Krankenhaus-Notopfer”, Kuren bis zu 12,50 Euro.),

1996 Beitragsentlastungsgesetz (u. a. Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), keine Erstattung mehr zu Brillengestellen, erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel, Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, Absenkung des Krankengeldes),

1993 Gesundheitsstrukturgesetz "GSG", auch bekannt als "Lahnstein-Kompromiss" unter Horst Seehofer (CSU) (u. a. freie Kassenwahl ab 1997 für alle Versicherten, Einführung der Budgetierung, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente, Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung erhöht. Die Beträge für Medikamente wurden nach Packungsgröße gestaffelt),

1989 Gesundheitsreformgesetz "GRG" unter Norbert Blüm (CDU) (u. a. "Negativliste” für Medikamente und Medikamentenfestbeträge, bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen), höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel. Bei nicht preisgebundenen Präparaten betrug der Aufschlag 1,50 Euro. Die Klinik-Zuzahlung wurde verdoppelt. Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich),

1983 Haushaltsbegleitgesetz (nun 1 Euro pro Medikament, der Tag im Krankenhaus kostete 2,50 Euro pro Tag - höchstens 35 Euro; Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei),

1982 Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (nun 75 Cent pro Medikament, für Brillen und bei Heilmitteln wie Massagen, Bädern 2 Euro pro Verordnung. Auch für Brillen wurden vier Mark (?) fällig),

1977 Kostendämpfungsgesetz (u. a. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt, Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel werden eingeführt. Früher hatten die Versicherten eine Gebühr von höchstens 1,25 Euro pro Rezept nun 50 Cent pro Medikament. Die Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 250 Euro wurde gestrichen.),

1976 Absenkung des Beitrages der Rentenkassen zur Krankenversicherung der Rentner von 17% auf 11%. Eine Rentenerhöhung wäre ohne diese Maßnahme im Bundestagswahljahr 1976 nicht möglich gewesen. Der damalige verantwortliche Bundesminister Herbert Ehrenberg (SPD) wurde von der Opposition deshalb der Rentenlüge bezichtigt,

1975 Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung. Die tatsächlichen Betriebskosten der bis dahin aus Steuermitteln subventionierten Krankenhäuser wurden auf die Krankenkassen verlagert. (Quelle zur Aufzählung der “Gesundheitsreformen”: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsreform)

Ein schrecklicher politischer Flickenteppich !! In dreißig Jahren der einander jagenden “Gesundheitsreformen” ist es nicht gelungen, das Grundproblem, nämlich die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen. Statt dessen sind durch fehlortige Eingriffe in die hochkomplizierten Infrastrukturen der ausführenden Einrichtungen des Gesundheitswesens schwere Schäden gesetzt worden, die zu einer für jeden Insider erkennbaren Minderung der Versorgungsqualität geführt haben.

Der Arbeitskreis “Gesundheitswesen” des Kreisverbandes Spandau der CDU Deutschlands hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

Zu den hoheitlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge gehört ein ausreichend leistungsfähiges Gesundheitswesen. Dabei ist der Staat nicht gehindert, sich neben öffentlich-rechtlicher auch privatrechtlicher Organisationsformen und Gestaltungsmittel zu bedienen. Die "hoheitliche Endverantwortung" verbleibt jedoch bei ihm !

Ein Gesundheitswesen ist ausreichend leistungsfähig, wenn es eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht.

Bedarfsgerechte Versorgung heißt:

1. Nach dem Stande der Wissenschaft erforderliche medizinische Untersuchungen und Behandlungen müssen zeitgerecht erfolgen, um Schäden durch verspätete Krankheitserkennung und verspäteten Behandlungsbeginn auszuschließen.

2. Medizinische Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen müssen das aus ihrer Zweckbestimmung sich ergebende Ziel, nämlich Krankheitserkennung und Heilung mit hoher Zuverlässigkeit erreichen.

3. Medizinische Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen sind entsprechend dem Stand der Wissenschaft so durchzuführen, daß Beeinträchtigungen des Befindens  und Nebenwirkungen auf das Unvermeidliche reduziert werden.

4. Nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehört zur Gesundheit auch seelisches und soziales Wohlbefinden. Sie sind mindestens teilweise identisch. Ihre Störung kann einen Leidensdruck erzeugen, der dem starker körperlicher Schmerzen entspricht. Erhaltung oder Wiederherstellung seelischen und sozialen Wohlbefindens sind deshalb von gleichrangiger Bedeutung wie die Beseitigung körperlicher Schmerzen und Beschwerden. Die Bedeutung der Wechselwirkungen zwischen Körper und Seele für Krankheitsverläufe und Heilungschancen steht außer Frage. Kranke benötigen mehr noch als Gesunde Geborgenheit. Sie wird in erster Linie durch zwischenmenschliche Beziehungen und Bindungen erzeugt. Weitestgehende Erhaltung  des persönlichen sozialen Umfeldes insbesondere für Langzeitkranke, Alte und Gebrechliche ist deshalb unverzichtbarer Bestandteil  bedarfsgerechter Versorgung. Häufiger Wechsel der Bezugspersonen bewirkt das Gegenteil. Dabei handelt es sich um keineswegs neue Erkenntnisse. Das Wissen um solche Zusammenhänge wird seit langem in Begriffen wie Leib-Seele-Einheit, ganzheitliche Betrachtungsweise, Ganzheitsmedizin, Sozialhygiene erörtert und hatte bereits in der Antike Eingang in ärztliches Denken und Handeln gefunden.

Um diesen Anforderungen zu genügen,  ist die Bereitstellung der erforderlichen medizinischen und sozialen Einrichtungen in ausreichender Zahl und Leistungsfähigkeit notwendig. Die Leistungsfähigkeit ist in hohem Maße abhängig von Ausbildungsqualität und ausreichender Zahl des tätigen Personals. In gesundheitspolitische Erörterungen der Gegenwart hat sich eingeschlichen, die Leistungsfähigkeit einer medizinischen Einrichtung nach der Zahl der "Fälle" zu bemessen, die pro Kopf des medizinischen Personals innerhalb eines Jahres abgearbeitet werden. Für ein Krankenhaus sind z.B. 20 "Fälle" pro Kopf und Jahr schlecht, 80 "Fälle" pro Kopf und Jahr gut, weil kostengünstig. Qualitätseinbußen durch Sparmaßnahmen werden nicht einmal mehr erwogen! Hier ist Orientierung verloren gegangen, die wiedergewonnen werden muß. Um Bewährtes zu erhalten ist die Beachtung von Verfahrensgrundsätzen, welche die abendländische Medizin in langer ethischer und wissenschaftlicher Tradition entwickeltet hat, unverzichtbar: Das Wohl des Kranken muß wieder oberstes Gebot werden !!

W. K.

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