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Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft am 24.02.2008
Eine weitere Wahlanalyse anderer Art
Nach den Bürgerschaftswahlen werden den Parteien die für die Zusammensetzung der Hamburgischen Bürgerschaft entscheidenden Landeslistenstimmen in Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen zugeordnet. Die Landeslistenstimmen haben nach dem hamburgischen Wahlgesetz die gleiche Funktion wie die Zweitstimmen bei Bundestagswahlen. Nach dem Anteil der erhaltenen Landeslistenstimmen richtet sich die Anzahl der Sitze in der Bürgerschaft, dem "Landtag" des Stadtstaates Hamburg, die den einzelnen Parteien zufallen. Bei den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft am 24.02.2008 erhielten
die
CDU
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42,6%
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der gültigen Stimmen
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SPD
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34,1%
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der gültigen Stimmen
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FDP
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04,8%
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der gültigen Stimmen
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Grüne
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09,6%
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der gültigen Stimmen
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Linke
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06,4%
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der gültigen Stimmen
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DVU
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00,8%
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der gültigen Stimmen
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Sonstige
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01,7%
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der gültigen Stimmen
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Summe
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100,0
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der abgegebenen gültigen Stimmen. **
Diese Zählweise täuscht über einen wesentlichen Sachverhalt hinweg.
Am 27.01.2008 waren
wahlberechtigt
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1.235.834
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Hamburger Bürger.
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Gewählt haben
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0.785.657
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= 63,6%der Wahlberechtigten.
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Nicht gewählt haben
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0.450177
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= 36,4% der Wahlberechtigten
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Ungültige Stimmen
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7.672
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= 00,6% der Wahlberechtigten
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**
Bezieht man bei so niedriger Wahlbeteiligung statt auf die Zahl der gültigen Stimmen auf die Zahl der Wahlberechtigten, ergibt sich ein völlig anderes Bild:
Nichtwähler
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36,4%
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der Wahlberechtigten
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CDU
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26,8%
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der Wahlberechtigten
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SPD
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21,5%
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der Wahlberechtigten
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FDP
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03,0%
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der Wahlberechtigten
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Grüne
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06,0%
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der Wahlberechtigten
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Linke
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04,1%
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der Wahlberechtigten
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DVU
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00,5%
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der Wahlberechtigten
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Sonstige
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01,2%
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der Wahlberechtigten
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Ungültige Stimmen
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00,6%
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der Wahlberechtigten
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Summe
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100,1%
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Abweichung durch Rundungs-differenzen
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Aus dieser Konstellation lassen sich folgende Feststellungen ableiten:
1. Ungültige Stimmen können vorsätzlich als Wählerprotest, versehentlich oder wegen Unwissenheit abgegeben worden sein. Sie sind daher keiner Partei zuzuordnen und wurden deshalb in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.
2. Stärkste Partei ist wiederum die der Nichtwähler mit 36,4% der Wahlberechtigten.
3. Eine Koalition aus CDU und Grünen würde nur 32,8% der Wahlberechtigten repräsentieren.
4. Die einst durch den "Konsens der Demokraten" verbundenen Parteien SPD, CDU und FDP repräsentieren mit 49,6% nicht mehr die Mehrheit der Wahlberechtigten. Rechnete man die Grünen den demokratischen Parteien hinzu, was bei der tiefroten, extrem linken Vergangenheit einiger ihrer Repräsentanten berechtigten Vorbehalten begegnet, käme man auf 55,6% der Wahlberechtigten.
5. Rechts- und linksextremistische Parteien stützen sich auf 4,6% der Wahlberechtigten. Ihr Anteil an den abgegebenen gültigen Stimmen beträgt allerdings mit 7,2% fast das Doppelte !
6. Nichtwähler und extremistische Parteien stützen sich zusammen auf 41,0,2% der Wahlberechtigten, mithin auf mehr als die unter 3. genannte Koalition. Die "Koalition” aus Nichtwählern, extremistischen und Splitterparteien" bringt es sogar auf 42,4% !
7. Geht man von der unter 3. genannten Koalition aus, hätte eine absolute Mehrheit von 67,2% der Wahlberechtigten gar nicht oder keine der die Regierung tragenden Parteien gewählt.
8. Das durch mehrere dicht aufeinanderfolgende Änderungen etwas unübersichtliche Gesetz zur Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft läßt Änderungen an der Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr erwarten. Von den 121 Sitzen entfallen 56 auf die CDU, 45 auf die SPD, 12 auf die Grünen und 8 auf die Linke. ****
Auch dieses Ergebnis ist m.E. in hohem Maße besorgniserregend und Folge einer seit Jahren durch politische Fehlleistungen zunehmenden Politik- und Politikerverdrossenheit. Angesichts derer wurde der Ruf laut, die sogenannten Volksparteien müßten in den kommenden Jahren verloren gegangenes Vertrauen bei den Wahlberechtigten zurückgewinnen. Von solchen Bemühungen ist bisher wenig zu bemerken. Das hamburgische Wahlergebnis ist eine weitere Quittung.
** Quelle: Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
*** Eigene Berechnungen aus den Zahlen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein.
**** Quelle: www.wahlrecht.de/news/2008/hh-2008.htm
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